WerkEdith Stein

Eine Untersuchung über den Staat

Geschrieben nach einer Zeit in der Parteipolitik: eine Abhandlung, die den Staat allein durch Souveränität bestimmt und dafür weder eine Nation noch einen Gründungsvertrag braucht.

von Edith Stein270 Passagen vorhanden

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(mit 34 Jahren)
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Deutsch

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Überblick

Preußen unter Friedrich dem Großen war ein Staat im vollen Sinne, doch ein einheitliches preußisches Volk, auf dem er hätte ruhen können, gab es nicht. Der polnische Staat wurde zerstört, und das polnische Volk überlebte ihn, vielleicht mehr Nation als zuvor. Mit diesen beiden Fällen zeigte Edith Stein in den Jahren 1920 und 1921, dass Staat und Nation zweierlei sind und eine Theorie des Staates woanders ansetzen muss. Zu der Frage war sie über die Praxis gekommen. Im November 1918, elf Tage nach dem Waffenstillstand, half sie, die Breslauer Ortsgruppe der liberalen Deutschen Demokratischen Partei zu gründen, und saß in deren fünfzigköpfigem Vorstand; im Januar 1919 hielt sie Wahlkampfreden, in denen sie Frauen zum Eintritt aufrief. Ihre Abhandlung räumt das meiste beiseite, worauf ihre Zeitgenossen den Staat gebaut hatten. Ein Staat ist nach Stein ein soziales Gebilde, das sich sein Recht selbst gibt und es von keiner Macht über ihm empfängt; Souveränität ist die eine Bedingung, ohne die es keinen Staat gibt. Der Staat entsteht nicht aus einem Vertrag zwischen Einzelnen, wie die herrschende europäische Theorie annahm. Eine Wahrheit gesteht Stein dieser Theorie allerdings zu: Recht können nur freie Personen setzen. Die Souveränität liegt weder bei einem Monarchen noch beim Volk. Sie liegt beim Staat selbst, und der besteht nur, solange die ihm Unterworfenen ihn anerkennen oder dazu gebracht werden können. Wo sie darstellt, wie Recht in Geltung tritt, stützt sich Stein auf Adolf Reinach, ihren Göttinger Lehrer, der rechtliche Akte wie Bestimmungen und Befehle analysiert hatte und 1917 im Krieg gefallen war. Der zweite Teil fragt, was ein Staat wert ist, und antwortet zurückhaltend. Die Idee des Staates verspricht nichts: Ein bestimmter Staat kann Leben und Denken schützen oder von beidem mehr zerstören, als er fördert. Ein Staat kann keine Werte fühlen; das können nur die Personen, die für ihn handeln. Wo sein Herrschaftsanspruch auf den Gehorsam eines Gläubigen gegen Gott trifft, findet Stein keine prinzipielle Lösung, nur praktische Regelungen, und sie spricht dem Staat jedes moralische Recht ab, sich durch den Kampf gegen die Religion selbst zu erhalten. Edmund Husserl, dessen Assistentin sie gewesen war, druckte die Abhandlung 1925 in seinem Jahrbuch für Philosophie und phänomenologische Forschung, im siebten Band; die Verfasserin war da seit drei Jahren Katholikin. Eine kritische deutsche Ausgabe und eine englische Übersetzung folgten 2006.

Schlüsselbegriffe

Was ist Souveränität in dieser Untersuchung?

Souveränität ist das alleinige Verfügungsrecht des Staates über seine Herrschaftssphäre, das nur er selbst einschränken kann. Ein Staat darf sich binden, indem er anderen erlaubt, in ihm Recht zu setzen, oder gegenüber anderen Staaten vereinbarte Formen wahrt, und bleibt souverän. Erkennte er eine Befehlsgewalt über sich an, wäre er kein Staat mehr. Nicht souveräne Staaten gibt es für Stein daher nicht, nur Gemeinwesen, denen ein Staat Funktionen überlassen hat.

Wie unterscheiden sich reines und positives Recht?

Reines Recht gilt überall und immer, ob jemand es setzt oder nicht, positives Recht ist, was ein Gesetzgeber in Kraft gesetzt hat. Dass ein Anspruch aus einem Versprechen durch Erfüllung erlischt, ist reines Recht. Positives Recht entsteht durch Willkürakte, wechselt von Volk zu Volk und kann vom reinen abweichen. Was andere Naturrecht nennen, ist für Stein missverstandenes reines Recht.

Was sind Bestimmungen und Befehle?

Es sind die beiden Arten von Akten, in denen ein Staat vor allem lebt, eine Scheidung, die Stein von Adolf Reinach übernimmt. Eine Bestimmung setzt fest, was für einen Bereich von Personen als Recht gelten soll, ohne eine bestimmte Person zu einem Verhalten zu bewegen. Ein Befehl richtet sich stets an eine bestimmte Person oder Gruppe und will eine Handlung in Gang bringen. Zwischen Bestimmung und Verhalten steht das Recht, das sie schafft.

Worin unterscheiden sich Volk und Nation?

Ein Volk ist eine Gemeinschaft, breit genug, um eine eigene Kultur hervorzubringen, und eine Nation ist ein Volk, das sich seiner Eigenart bewusst geworden ist. Das Volk hat seine Eigenart einfach und wirkt sie in seinem Leben und Schaffen aus, ohne darüber nachzudenken. In der Nation lebt ein Bild dieser Eigenart und wird gepflegt. Stein vergleicht das mit einer Person, die sich erst im Lauf ihres Lebens selbst kennenlernt.

Was heißt es, im Namen des Staates zu handeln?

Es heißt, dass eine Person einen Akt vollzieht, der als Akt des Staates selbst gilt. Der Staat selbst beschließt und handelt nur. Wahrnehmen, Überlegen und Fühlen besorgen Personen für ihn. Mit Reinach trennt Stein das Handeln als Vertreter vom Handeln im Sinne des Vertretenen. Was dem Sinn des Staates nicht gemäß ist, kann ihm nicht zugerechnet werden, wer immer es tut.

Themen des Buches

Worauf dieses Buch immer wieder zurückkommt, zu Themen gebündelt und danach geordnet, wie viel des Textes jedes einnimmt.

Der Staat ist seine Souveränität, sonst nichts

Was muss vorhanden sein, damit es überhaupt einen Staat gibt? Stein nimmt Nation, Vertrag und Herrscher weg, bis eine Bedingung bleibt: ein Gemeinwesen, das sich selbst sein Recht gibt.

Das alte Preußen ruhte auf keinem einheitlichen Volk, und das polnische Volk überlebte den polnischen Staat, Staat und Nation sind also zweierlei. Der Staat entsteht auch nicht aus einem Vertrag, obwohl diese Lehre richtig sieht, dass nur freie Personen Recht setzen können. Souverän ist der Staat selbst, weder der Monarch noch das Volk, und eine Befehlsgewalt über sich anzuerkennen wäre sein Ende. Dennoch besteht er nur, solange die ihm Unterstellten ihn anerkennen oder dazu gebracht werden können.

  • Staat
  • Souveränität
  • Staatssouveränität
  • Staatstheorie
  • Politische Gemeinschaft
  • Volkszugehörigkeit
  • positives Recht
  • Recht
  • Staatsbildung
  • Gemeinschaft
  • Naturrecht
  • Völkerrecht
  • Vorstellung
  • Freiheit

Was ein Staat wert ist und wo er endet

Der Staat ist bestimmt, ohne dass vom Guten die Rede war. Nun fragt Stein, ob er einen Wert hat und ob sein Herrschaftsanspruch irgendwo endet.

Ihre Antwort fällt karg aus. Nichts in der Idee des Staates verbürgt einen Nutzen: Ein Staat kann Leben und Denken schützen oder mehr davon zerstören, als er fördert. Werte fühlen kann er nicht, das können nur die Personen, die für ihn handeln, und so kann er eine Strafe erlassen, aber nicht verzeihen. Kein Verbot erreicht das Verhältnis der Seele zu Gott. Zwischen Souveränität und diesem Gehorsam findet Stein keine prinzipielle Lösung, nur einen faktischen Ausgleich, und sie spricht dem Staat das sittliche Recht ab, die Religion zu bekämpfen.

  • Werttheorie
  • Ethik
  • Schuldgefühl
  • Strafe
  • Politische Legitimität
  • staatliche Legitimität
  • Personsein
  • Kultur
  • Rechtspersönlichkeit
  • Handlungsmacht
  • Politische Autorität

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270
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371
nach vorhandenen Passagen, korpusweit
Nr. 277

Was dieses Buch zusammen denkt

Das Rad nimmt die führenden Begriffe dieses Buches und zeigt, wie oft sie gemeinsam zur Sprache kommen. Je breiter das Band zwischen zweien, desto mehr seiner Passagen sprechen von beiden. Unter ihnen am häufigsten zusammen: „Souveränität“ und „Staat“.
Konzept-Kookkurrenz, stärkste zuerst 8 Konzepte, verbunden durch 24 Paarungen. 86 Paarungen reichen über diese Konzepte hinaus und werden nicht gezeichnet.
KonzeptVerbundenes KonzeptGemeinsame Passagen
SouveränitätStaat22
Politische AutoritätStaat17
Politische AutoritätSouveränität13
Politische GemeinschaftStaat8
GemeinschaftStaat6
Politische GemeinschaftStaatstheorie5
GemeinschaftSouveränität4
Politische AutoritätStaatstheorie4
Souveränitätpositives Recht4
SouveränitätStaatstheorie4
Staatpolitische Philosophie4
Staatpositives Recht4
Gemeinschaftpolitische Philosophie3
Staatstheoriepolitische Philosophie3
GemeinschaftPolitische Gemeinschaft2
GemeinschaftStaatstheorie2
Politische Autoritätpositives Recht2
Politische GemeinschaftSouveränität2
politische Philosophiepositives Recht2
Staatstheoriepositives Recht2
GemeinschaftPolitische Autorität1
Gemeinschaftpositives Recht1
Politische AutoritätPolitische Gemeinschaft1
Politische Gemeinschaftpolitische Philosophie1

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