Der Staat ist seine Souveränität, sonst nichts
Was muss vorhanden sein, damit es überhaupt einen Staat gibt? Stein nimmt Nation, Vertrag und Herrscher weg, bis eine Bedingung bleibt: ein Gemeinwesen, das sich selbst sein Recht gibt.
Das alte Preußen ruhte auf keinem einheitlichen Volk, und das polnische Volk überlebte den polnischen Staat, Staat und Nation sind also zweierlei. Der Staat entsteht auch nicht aus einem Vertrag, obwohl diese Lehre richtig sieht, dass nur freie Personen Recht setzen können. Souverän ist der Staat selbst, weder der Monarch noch das Volk, und eine Befehlsgewalt über sich anzuerkennen wäre sein Ende. Dennoch besteht er nur, solange die ihm Unterstellten ihn anerkennen oder dazu gebracht werden können.
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Ins Gespräch kommen
- Das alte Preußen war Staat ohne ein preußisches Volk, und das polnische Volk überlebte seinen Staat. Woraus besteht ein Staat, wenn nicht aus einer Nation?
- Ein Staat besteht nur, solange seine Bürger ihn anerkennen, und Zwang kann Anerkennung motivieren, aber nicht erzwingen. Worauf ruht dann eine Gewaltherrschaft?
- Souveränität gehört für Sie weder dem Monarchen noch dem Volk, sondern dem Staat selbst. Was übersehen jene, die sie dem Volk zuschreiben?
- Erkennte ein Staat eine Befehlsgewalt über sich an, so gäbe er sich selbst auf. Kann das Völkerrecht dann überhaupt jemanden binden?
- Erklärt ein Staat eine Schuld für nichtig, so ist sie, schreiben Sie, doch nicht aus der Welt geschafft. Welches Recht kann kein Staat schaffen und keiner tilgen?