Das Recht zu glauben
Wenn die Belege nicht mehr ausreichen, muss der Verzicht auf einen Glauben dann als die einzig vernünftige und moralische Entscheidung gelten? Die Antwort entscheidet darüber, ob Glaube ein Versagen der Verantwortung oder eine notwendige Ausübung von Handlungsmacht ist, wenn Handeln keinen Aufschub duldet.
James antwortet auf Cliffords Regel von 1877, indem er zwei Pflichten trennt, welche die moralische Gewissheit verschmolzen hatte: den Irrtum meiden und die Wahrheit erreichen. In den lebendigen, unausweichlichen und folgenschweren Fällen, die er 1896 beschreibt, wahrt der Aufschub keine Neutralität; er schließt einen Weg zum Glauben. Religiöse Bindung gehört darum zur Handlungsmacht so gut wie zur Beweislage, ohne zur Erlaubnis zu werden, jede Vorliebe zu glauben. Die Sammlung von 1897 stellt dieses Argument neben Determinismus und Pessimismus, wo das Handeln beginnen muss, ehe die Gewissheit eintrifft.
- Rationalität
- Erkenntnistheorie
- Religion
- Ethik
- Glauben
- Handlungsmacht
- Glaube
- Pragmatismus
- Wahrheit
- Determinismus
- Pessimismus
- Handlung
Ins Gespräch kommen
- Kann ein Mensch intellektuell redlich bleiben, wenn die Belege nicht weiterreichen, obwohl auch die Weigerung zu glauben Partei ergreift?
- Clifford macht den Unglauben zur moralisch sicheren Wahl; warum sollte die Wahrheit bisweilen Vorrang vor dem Schutz vor Irrtum haben?
- An welchem Punkt wird eine lebendige Möglichkeit zu einer Erlaubnis zu glauben statt zu einem Grund, weiter nachzuforschen?
- Was würde der Glaube von jemandem verlangen, der weiß, dass Untätigkeit die Entscheidung bereits getroffen hat?
- Wie kann eine Überzeugung mehr sein als eine private Präferenz, wenn ihre Belege für niemanden sonst zwingend sein können?