Sache der Obrigkeit, Sache der Kirche
Wo endet das Geschäft einer Regierung und wo beginnt das einer Kirche? Locke zieht die Grenze so, dass keine Seite sich die Waffen der anderen leihen kann, und der ganze Brief hängt daran, dass sie hält.
Ein Gemeinwesen ist dem Brief zufolge eine Gesellschaft zur Sicherung bürgerlicher Güter: Leben, Freiheit, Gesundheit und Besitz. Eine Kirche ist eine freie und freiwillige Gesellschaft zur öffentlichen Verehrung Gottes, in die niemand hineingeboren wird und die jeder verlassen kann. Aus beiden Bestimmungen folgt das Übrige. Die Obrigkeit darf Diebstahl und Gewalt in einer Gemeinde genauso bestrafen wie außerhalb und im Gottesdienst nur verbieten, was überall verboten ist. Eine Kirche darf ein Mitglied ausschließen und nicht mehr. Dieselbe Grenze bestimmt die Ausnahmen: Gottesleugner und Kirchen, die ihre Mitglieder einem fremden Herrscher verpflichten, bleiben aus bürgerlichen Gründen von der Duldung ausgenommen.
- Kirche und Staat
- bürgerliche Regierung
- Politische Autorität
- Gerichtsbarkeit
- Kirche
- Bürgerrechte
- Trennung von Kirche und Staat
- zivile Gewalt
- Eigentumsverhältnis
Ins Gespräch kommen
- Sein eigenes Kalb darf jemand zu Hause schlachten. Warum folgt für Sie daraus, dass kein Gesetz ihm verbieten kann, es im Gottesdienst zu opfern?
- Niemand wird in eine Kirche hineingeboren, sagen Sie, sonst würde der Glaube vererbt wie Grundbesitz. Was ändert sich, wenn man ihr beitreten und sie verlassen kann?
- Wer Gott leugnet, den wollen Sie nicht dulden, weil Eide ihn nicht bänden. Wie passt das zu Ihrer These, der Glaube gehe den Staat nichts an?
- Einer Kirche, deren Mitglieder sich damit einem fremden Fürsten unterstellen, verweigern Sie die Duldung. Ist das ein Urteil über ihre Religion oder über ihre Treue?
- Eine Gemeinde schließt ein Mitglied wegen seiner Ansichten aus. Warum behält er nach Ihrer Regel jedes bürgerliche Recht, das er am Vortag besaß?