Strafe als ein Übel, das zu minimieren ist
Wenn die Strafe selbst absichtlich zugefügter Schmerz ist, wann darf ein Staat sie je verhängen? Benthams Antwort ist eng: nur dort, wo sie einem größeren Schmerz zuvorkommt, und sonst nie.
Strafe ist ein Übel an sich, absichtlich zugefügter Schmerz, und braucht daher eine Rechtfertigung, die das Verbrechen allein nicht geben kann. Ein Gesetzgeber darf sie nur verhängen, um einem größeren Schmerz vorzubeugen, und nie dort, wo sie grundlos, überflüssig, unrentabel oder schlicht wirkungslos wäre. Diese eine Prüfung schließt ganze Klassen des Strafens aus, die ein gedankenloses Recht verhängt. Wo Leiden nichts erkaufte, ist es nicht Gerechtigkeit, sondern Grausamkeit im Gewand des Rechts. Der Rest der Theorie folgt daraus, die Strafe als zu rechtfertigende Kosten zu behandeln, nicht als zu begleichende Schuld.
- Nutzen
- Gerechtigkeit
- Reform des Rechts
- Rechtstheorie
- Strafjustiz
- Todesstrafe
Ins Gespräch kommen
- Jemand will aus Zorn eine grausame Tat so hart wie möglich bestraft sehen; wie würdest du diesen Wunsch mit deiner Prüfung kühlen?
- Strafe ein Übel an sich zu nennen klingt menschlich, doch raubt es dem verletzten Opfer nicht die schlichte Gerechtigkeit, den Schuldigen leiden zu sehen?
- Wie unterscheidest du eine Strafe, die einem größeren Schaden vorbeugt, von einer, die bloß das Verlangen stillt, Schmerz vergolten zu sehen?
- Um jede Strafe als rechtfertigungsbedürftige Kosten zu behandeln, welche Genugtuung muss eine Gesellschaft gegenüber denen aufgeben, die ihr Unrecht tun?
- Ein Richter steht vor einem Verbrechen, das alle entsetzt, doch wo Strafen nichts änderte; was verlangt deine Regel von ihm?