Ein Ministerium, entlassen, weil der König es nicht mochte
Darf ein König Minister absetzen, die das Vertrauen des Unterhauses besitzen? Nicht, so die Antwort der Adresse, ohne dass die Verfassung dabei fällt: Ein Ministerium, das von königlicher Gunst lebt, ist der Gunst verantwortlich, und das Haus, vor dem es sitzt, hat keinerlei Zugriff darauf.
Minister, die eine Mehrheit hinter sich hatten, gingen; ein Minister, der keine hatte, kam. Burkes Adresse hält den Vorgang als Verfassungsanklage fest und nicht als Parteibeschwerde, denn die Entlassung nach Belieben nimmt dem Vertrauen jeden Sinn — eine Zustimmung, die keine Regierung im Amt halten kann, ist ein Kompliment und keine Macht. Tut man es einmal, kann man es immer tun. Windham unterstützte den Antrag am 14. Juni 1784, das Haus saß zwei Stunden lang mit offener Ungeduld dabei und verwarf ihn, ohne sich die Mühe einer Abstimmung zu machen.
- royal prerogative
- Exekutivgewalt
- Ministerialgewalt
- Rechenschaftspflicht der Exekutive
- parlamentarische Souveränität
- parlamentarisches Privileg
- Politischer Einfluss
- Politische Korruption
- Straflosigkeit
Ins Gespräch kommen
- Das Recht des Königs, seine Minister zu wählen, ist so alt wie die Krone. Warum wird sein Gebrauch zur Verfassungsanklage und nicht zur Parteibeschwerde?
- Wie soll ein Mensch in einer Einrichtung handeln, deren Zustimmung nichts entscheidet, sobald er sieht, dass ihr Vertrauen nach Belieben übergangen werden kann?
- Woran unterscheidet man eine königliche Vorliebe von einem Verfassungsurteil, wenn beide damit enden, dass Minister gehen und der König wählt, wer folgt?
- Eine Anklage, die das Haus mit offener Ungeduld anhörte und ohne Abstimmung verwarf, kostete zwei Stunden und einen Ruf. War der Protokolleintrag das wert?