Ein Zeugnis, das sich nicht abtun lässt
Wer muss etwas sagen, damit man es glaubt? Nicht Burke, und das ist sein eigenes Urteil: Was ein englischer Gegner über die Revolution berichtet, lässt sich als Gehässigkeit abtun, also überlässt er den Fall einem Republikaner, der die Sache mitgemacht hat.
Alles, was seit 1790 von englischer Seite über Frankreich erschien, trug denselben Makel: ein Ausländer, ein Feind, ein Mann, der nie den Kanal überquert hatte. An Brissot haftete nichts davon. Gründer der französischen Gesellschaft gegen den Sklavenhandel, Republikaner, Führer der Partei, die regiert hatte — er schrieb seine Verteidigung unter dem Todesurteil und ging am 31. Oktober 1793 mit den übrigen Girondisten unter die Guillotine. Burke liefert das Vorwort, verzichtet auf Schadenfreude und tritt zur Seite. Die Wahl des Zeugen ist das ganze Argument; der Einleitende bleibt mit Absicht die kleinere Figur auf der Seite.
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Ins Gespräch kommen
- Wer einem Republikaner die Seiten überlässt, bleibt darauf selbst die kleinere Figur. Was verliert ein Fürsprecher, der diesen Platz einnimmt?
- Eine Warnung wird abgetan, weil man weiß, wer sie ausspricht, und nicht, was sie sagt. Was bleibt diesem Menschen noch zu tun?
- Einen Zeugen zu wählen, den niemand abtun kann, ist eher ein Schachzug als ein Argument. Ruht der Fall auf Brissots Zeugnis oder seinem Urteil?
- Das Vorwort druckt die Verteidigung eines Verurteilten für englische Leser. Wann ist das Zeugnis eines Gegners noch Beweis und wann schon Propaganda?